VICTORIA | Internationale Hochschule

Erasmus+

Studierende und Hochschulangehörige haben die
Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus+
ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule
oder ein Praktikum in einem Unternehmen
im Ausland zu absolvieren.

Erasmus

VICTORIA | Internationale Hochschule

Erasmus+

Studierende und Hochschulangehörige haben die
Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus+
ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule
oder ein Praktikum in einem Unternehmen
im Ausland zu absolvieren.

Erasmus+

Im Mai 2015 wurde der VICTORIA die Erasmus+ Charta verliehen. VICTORIA-Studierende haben dadurch die Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule oder ein Praktikum in einem Unternehmen im Ausland zu absolvieren. Auch VICTORIA-Graduierte können mit dem Erasmus+ Programm selbst noch nach Studienende ein Auslandspraktikum machen.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1 – Mobilität im Hochschulbereich
Leitaktion 2 – Kooperationsprojekte
Leitaktion 3 – Politikunterstützung

In der aktuellen Programmgeneration von 2021 bis 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Besonders angesprochen sind alle, die bisher wegen ihrer persönlichen oder sozialen Situation oder wegen struktureller Faktoren nicht vom Programm erreicht wurden. Insgesamt soll der Zugang für alle Menschen und Organisationen erleichtert werden.

Auf dem Weg zu dieser breiteren sozialen Teilhabe am Erasmus+ Programm ist auch die Digitalisierung ein wichtiger Baustein. Neben der digitalen Verwaltung und Administration sind Blended-Mobility-Formate neu im Programm. Für das Ziel, den ökologischen Fußabdruck von Erasmus+ zu verringern, setzt das Programm auf verschiedene Maßnahmen. So werden etwa finanzielle Anreize für die Nutzung von umweltfreundlichen Transportmitteln geschaffen, „green skills“ gefördert und digitale Instrumente sollen verstärkt eingesetzt werden.

Diese und weitere Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Erasmus+ für Studierende

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität innerhalb Europas und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten.

Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.

Die Erasmus+ App versorgt die Studierenden regelmäßig mit Informationen und begleitet sie auch während des Auslandsaufenthaltes auf Schritt und Tritt.

Erasmus+ für Hochschulen

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln. Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an.

Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Finanzierung des Programms

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 34 Programmländern (27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

• Auslandsstudium für Studierende (SMS)
• Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
• Mobilität von Lehrenden (STA)
• Mobilität von Personal (STT)

Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) / European Policy Statement (EPS)

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm Erasmus+ 2021-2027 teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben und beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist eine Hochschule verpflichtet, sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Beide Dokumente können Sie direkt hier downloaden.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Website trägt allein der Verfasser; die Europäische Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ – Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) – Nationale Agentur für EU Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Tel.: +49 800 2014-020
Fax: +49 228 882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Erasmus+ für Studierende (Outgoing) – Auslandsstudium

Auslandsstudium für Studierende (SMS)

VICTORIA-Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Das Erasmus+ Programm fördert Studienaufenthalte im europäischen Ausland mit einer Dauer von mindestens 3 und maximal 12 Monaten Länge. Studierende können dabei auch in jedem Studienzyklus (Bachelor oder Master) mehrfach gefördert werden (z.B. erster Auslandsaufenthalt = 1 x 5 Monate und zweiter Auslandsaufenthalt = 1 x 6 Monate). Die Maximalförderung pro Studienzyklus (BA/MA) beträgt jedoch insgesamt 12 Monate (= 360 Tage). Dabei ist ein Monat bei Erasmus+ immer 30 Tage lang. Bereits genutzte Erasmusförderungen werden auf das Kontingent (Studium oder Praktikum) angerechnet.

Vorteile eines Auslandsstudiums mit Erasmus+

 

  • VICTORIA-Studierende erhalten eine Studiengebührenbefreiung an der Gastuniversität
  • der Aufenthalt wird durch ein monatliches Stipendium gefördert
  • Nominierte VICTORIA-Studierende erhalten administrative Unterstützung durch Heimat- und Gasthochschule
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Absprache mit der VICTORIA
  • Studierende mit mitreisenden Kindern und Studierende mit besonderen Bedürfnissen erhalten Sonderzuschüsse
Finanzierung eines Auslandsstudiums mit Erasmus+

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Im Projektjahr 2022–2024 werden an der VICTORIA folgende Zuschüsse pro Ländergruppe für ein Auslandsstudium gewährt:

Ländergruppe Zielländer Förderhöhe in EUR/Monat
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 600
2 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 540
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 490

Weiterhin werden für den Zeitraum des Auslandsstudiums die Studiengebühren an der hwtk von Vollzeit-, Fern- und Dual Studierenden in den Bachelor- und Masterstudiengängen auf 150 EUR pro Monat reduziert.

BAföG und Erasmus+

BAföG-berechtigte Studierende können auch während ihres Auslandsaufenthaltes mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Die seit 2011 geltende BAföG-Regelung benennt (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 € monatlich als anrechnungsfrei; Zuschüsse über 300 € per Monat jedoch werden auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium
  • Studierende müssen regulär an der VICTORIA immatrikuliert sein
  • das erste Studienjahr muss vor dem geplanten Aufenthalt abgeschlossen sein
  • der Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland muss mindestens 90 Tage (= 3 Monate) und maximal 360 Tage (=12 Monate) lang sein
  • ein Studienaufenthalt an einer Hochschule im Ausland ist nur dann möglich, wenn die VICTORIA eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) mit dieser abgeschlossen hat
Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, noch die Nationale Agentur DAAD, noch die VICTORIA haften für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Tod, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen. Jede/r Studierende ist verpflichtet, für die Dauer des Auslandsstudiums selbst für eine ausreichende, international gültige, Krankenversicherung sowie ggf. Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sorgen. Der Abschluss von entsprechend darüber hinausgehenden privaten Versicherungen wird ausdrücklich empfohlen.

Darüber hinaus sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen hierzu findest du hier.

Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm (auch Absolventinnen und Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu fndest du hier

Bewerbungsunterlagen, Fristen und Formalitäten

Ein Studienaufenthalt im Ausland muss gut geplant sein. Das International Office der VICTORIA unterstützt dich gern bei deinem Vorhaben. Im Folgenden findest du wichtige Informationen, die dir bei deiner Erasmus+-Bewerbung und bei der Organisation deines Auslandsaufenthaltes weiterhelfen sollen.

Aktuelle Ausschreibungen von Erasmus+-Plätzen findest du als PDF „Partnerhochschulen VICTORIA“ auf StudIP / VICTORIA Campus unter „Informationen“, Ordner „3 Erasmus+“. Informiere dich auf der Webseite der jeweiligen Partnerhochschule über das für deinen Studienaufenthalt in Frage kommende Studienangebot. Bevor du dich für einen Platz an einer Partnerhochschule bewirbst, kannst du dich für Fragen auch gern an die Akademische Erasmus+-Koordinatorin, Frau Prof. Dr. Dorit Kluge, wenden. Die Sprechzeiten zur Beratung bei Frau Prof. Dr. Kluge werden per Aushang an ihrer Bürotür 307.1 bekannt gegeben. Fragen zum administrativen Ablauf beantwortet dir Annette Fink, M.A., Koordinatorin für Erasmus+ Mobilität.

Bewerbungen für ein Auslandssemester richtest du bitte per E-Mail an Prof. Dr. Dorit Kluge (dorit.kluge@victoria-hochschule.de) und Egor Skripkin (egor.skripkin@victoria-hochschule.de). Bitte beachte, dass die Bewerbungsfristen an der VICTORIA immer zum 15.3 und zum 15.9. enden.

Bewerbungsunterlagen
  • Motivationsschreiben (bitte skizziere im Besonderen dein Studienvorhaben an der Partnerhochschule sowie deine Motivation für die Bewerbung), 2-3 Seiten
  • unterschriebener Europass-Lebenslauf mit Sprachenpass
  • vorläufige Notenübersicht (Transcript of Records)
Hinweise zur Bewerbung
  • Erste Teilnahme an Erasmus+: Bewerbungen von Studierenden, die vorher noch nicht an Erasmus+/Erasmus LLP teilgenommen haben, sind besonders willkommen
  • Staatsangehörigkeit: Erasmus+-Bewerbungen von Studierenden, die in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland ein Auslandssemester studieren möchten, werden bevorzugt behandelt. Bitte beachte auch, dass Studierende sich im Rahmen des Erasmus+-Programms nicht für ein Land bewerben können, in dem sie mit einem permanenten Wohnsitz gemeldet sind.
Vor dem Aufenthalt
  • Nachdem die Nominierung durch die VICTORIA erfolgt ist, erhalten erfolgreiche Erasmus+-Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail von der jeweiligen Gasthochschule alle relevanten Informationen und Fristen zum dortigen Bewerbungsprozess.
  • Abgabe des Grant Agreements for Studies: Das Grant Agreement for Studies erhältst du mit deinen personalisierten Angaben, ggf. musst du diese ergänzen. Das Dokument muss unterschrieben im Original bei deiner Erasmus+ Koordinatorin eingereicht werden.
  • Abgabe des Learning Agreements for Studies (Part I: Before the mobility) (PDF): Das Learning Agreement wird in Absprache mit der Akademischen Erasmus+-Koordinatorin, Frau Prof. Dr. Dorit Kluge, digital erstellt und unterschrieben. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachte bitte den Leitfaden: Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF).
  • Erasmus+ Studierende müssen vor ihrer Ausreise an einem obligatorischen Sprachtest in der Unterrichtssprache der gewählten Gasthochschule teilnehmen. Hierfür sendet dir das International Office vor deinem Studienbeginn im Ausland einen Link per E-Mail zu. (Der Test wird durchgeführt, nachdem du für  Erasmus+ nominiert wurdest und stellt kein Bewerbungskriterium dar. Der Test ist derzeit für die folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch. Wenn die Unterrichtssprache an deiner Gasthochschule eine andere als die angebotenen sein sollte oder du Muttersprachler/in bist, musst du den Online-Sprachtest nicht durchführen).
Während des Aufenthalts
  • Bitte beachte, dass du dir den ersten Tag deines Studienaufenthalts (also deinen ersten Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (PDF) abzeichnen lassen musst. Sende bitte zeitnah eine Kopie des Formulars per E-Mail an deine VICTORIA Erasmus+ Koordinatorin. Wenn du einen von der Partnerhochschule vorgeschalteten Sprachkurs besuchst, zählt der erste Tag des Sprachkurses als dein erster Unterrichtstag und ist dementsprechend auf dem Confirmation of Stay – Formular einzutragen.
  • WICHTIG: Sollten sich Änderungen oder Ergänzungen auf deinem Learning Agreement for Studies (PDF) ergeben, vermerke diese bitte in demselben Formular bei Part II: During the Mobility und sende dieses direkt per E-Mail an deine Erasmus+-Koordinatorin.
  • Bitte lasse dir den letzten Tag deines akademischen Aufenthaltes (also an deinem letzten Unterrichtstag, letzten Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (PDF) per Unterschrift bestätigen und schicke dieses per E-Mail an deine Erasmus+ Koordinatorin.
Nach dem Aufenthalt
  •  Unmittelbar nach deiner Rückkehr erhältst du per E-Mail einen Link zur Online EU-Survey Umfrage. Bitte fülle diese aus.
  • Bitte reiche das Confirmation of Stay-Formular im Original sowie – in dem Fall, dass du deinen Transcript of Records persönlich erhalten bzw. dieser zu dir geschickt wird, auch eine Kopie deines Transcript of Records – bei deiner Erasmus+-Koordinatorin ein.
  • In dem Fall, dass du nicht pauschal alle ECTS-Punkte aus deinem Studienaufenthalt im Ausland wie im Transcript of Records angegeben angerechnet bekommst, fülle bitte auch das Learning Agreement for Studies (Part III: After the mobility) aus und lasse es unterschreiben.
  • Nach deinem Aufenthalt wirst du per E-Mail aufgefordert, einen zweiten Online-Sprachtest abzulegen.

Bitte beachte, dass dir erst nachdem du alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online Sprachtest sowie den Online EU-Survey abgelegt hast, die zweite Rate (30% der Gesamtförderung) überwiesen wird.  

Erasmus+ für Studierende (Outgoing) – Auslandspraktikum

Auslandspraktikum für Studierende (SMP)

VICTORIA-Studierende haben die Möglichkeit, mit Erasmus+ Auslandspraktika in Unternehmen oder Organisationen (wie z.B. Forschungspraktika an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen) zu absolvieren. Interessierte Studierende müssen sich ihren Praktikumsplatz selbst suchen – das International Office steht dir dabei gern beratend zur Seite.

Das Erasmus+ Programm fördert Auslandspraktika im europäischen Ausland mit einer Dauer von mindestens 2 und maximal 12 Monaten Länge. Studierende können dabei auch in jedem Studienzyklus (Bachelor oder Master) mehrfach gefördert werden (z.B. erster Auslandsaufenthalt = 1 x 2 Monate und zweiter Auslandsaufenthalt = 1 x 4 Monate). Die Maximalförderung pro Studienzyklus (BA/MA) beträgt jedoch insgesamt 12 Monate (= 360 Tage). Dabei ist ein Monat bei Erasmus+ immer 30 Tage lang. Bereits genutzte Erasmusförderungen werden auf das Kontingent (Studium oder Praktikum) angerechnet.

Vorteile eines Auslandspraktikums mit Erasmus+
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • der Aufenthalt wird durch ein monatliches Stipendium gefördert
  • Studierende mit besonderen Bedürfnissen erhalten Sonderzuschüsse
Erasmus+ - Unternehmen/Organisationen für das Auslandspraktikum

Interessierte Studierende müssen sich ihren Praktikumsplatz selbst suchen – das International Office steht dir dabei gern beratend zur Seite. Praktische Tipps für die Suche nach Unternehmen sowie das Portal für Erasmus+-Praktikumsplätze findest du auf der Seite des DAAD.

Erasmus+ Länder

Neben den EU-Mitgliedstaaten gehören zu den von Erasmus+ geförderten Programmländern außerhalb der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei.

Finanzierung eines Auslandspraktikums mit Erasmus+

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Im Projektjahr 2022–2024 werden an der VICTORIA folgende Zuschüsse pro Ländergruppe für ein Auslandsstudium gewährt:

Ländergruppe Zielländer Förderhöhe SMP in EUR/Monat
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

750

2 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

690

3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

640

Weiterhin werden für den Zeitraum des Auslandsstudiums die Studiengebühren an der VICTORIA von Vollzeit-, Fern- und Dual Studierenden in den Bachelor- und Masterstudiengängen auf 150 EUR pro Monat reduziert.

BAföG und Erasmus+

BAföG-berechtigte Studierende können auch während ihres Auslandsaufenthaltes mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Die seit 2011 geltende BAföG-Regelung benennt (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 € monatlich als anrechnungsfrei; Zuschüsse über 300 € per Monat werden auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission noch die Nationale Agentur DAAD noch die VICTORIA haften für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Tod, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen. Jede/r Studierende ist verpflichtet, für die Dauer des Auslandsstudiums selbst für eine ausreichende, international gültige, Krankenversicherung sowie ggf. Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sorgen. Der Abschluss von entsprechend darüber hinausgehenden privaten Versicherungen wird ausdrücklich empfohlen. Darüber hinaus sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen hierzu findest du hier. Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm (auch Absolventinnen und Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu findest du hier.  

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum
  • Studierende müssen regulär an der VICTORIA immatrikuliert sein
  • das Auslandspraktikum muss mindestens 60 Tage (= 2 Monate) und maximal 360 Tage (=12 Monate) lang sein
  • es muss sich um ein Vollzeitpraktikum (mind. 30 Stunden/Woche) handeln
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Fristen & Formalitäten

Ein Auslandspraktikum muss gut geplant sein. Das International Office der VICTORIA unterstützt Sie gern bei Ihrem Vorhaben. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen, die Ihnen bei Ihrer Erasmus+-Bewerbung und bei der Organisation deines Auslandsaufenthaltes weiterhelfen sollen. Bevor du dich für einen Praktikumsplatz bewirbst, empfehlen wir dir, dich an die akademische Erasmus+-Beauftragte Frau Prof. Dr. Kluge (dorit.kluge@victoria-hochschule.de) zu wenden, um zu klären, ob das entsprechende Praktikum studienrelevant ist. Kläre bitte auch mit der aufnehmenden Institution, welche Sprachkenntnisse erforderlich sind und kümmere dich um den entsprechenden Sprachnachweis hierfür. Bewerbungen für ein Auslandssemester bitte per E-Mail an Prof. Dr. Dorit Kluge (dorit.kluge@victoria-hochschule.de) und Egor Skripkin,  (egor.skripkin@victoria-hochschule.de). Bewerbungsfristen Bitte reiche deinen Antrag möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums ein. In Ausnahmefällen prüfen wir, ob wir auch eine kurzfristigere Bearbeitung ermöglichen können.

Vor dem Auslandspraktikum

Nachdem du selbstständig einen Praktikumsplatz gefunden hast, reiche bitte folgende Unterlagen möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn bei deiner Erasmus+-Koordinatorin im International Office an der VICTORIA in Berlin ein:

Bewerbungsunterlagen
• Motivationsschreiben: Beschreibe bitte auf 2-4 Seiten:

  • deine Motivation für die Wahl deines Praktikums vor deinem fachlichen Hintergrund und in Bezug auf dein späteres Berufsziel
  • warum du dich für ein Auslandspraktikum in dem jeweiligen Unternehmen/der jeweiligen Organisation entschieden hast
  • den Zusammenhang zwischen deinem Studium, Praktikum und Berufswunsch
  • den groben Verlauf des angestrebten Praktikums

• Unterschriebener Europass-Lebenslauf
• Vorläufige Notenübersicht
• Nachweis deiner Sprachkenntnisse mithilfe des Sprachenpass

und folgende Formulare:
• Erasmus+-Bewerbungsformular mit Selbstauskunft zu Studium und Praktikumsplatz
• Learning Agreement for Traineeships mit Bestätigung des Arbeitgebers und der VICTORIA zum Praktikum. Zum Ausfüllen des Learning Agreement for Traineeships beachte bitte den Leitfaden: Learning Agreement for Traineeships (PDF)
• Versicherungserklärung: Bitte denke daran, dich vor Antritt des Praktikums um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Ein Versicherungsnachweis muss zum Zeitpunkt des Antrags auf Erasmus+-Förderung eingereicht werden
• Studienbescheinigung.

Weiterhin erhältst du von der VICTORIA:
OLS Sprachtest 1: Erasmus+-Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor ihrer Ausreise an einem obligatorischen Sprachtest in der Arbeitssprache des Unternehmens/der Gasthochschule teilnehmen. Du erhältst vom International Office vor deinem Praktikumsbeginn im Ausland einen Link per E-Mail. Der OLS Sprachtest ist derzeit für folgende Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch. In dem Fall, dass die Arbeitssprache in deinem Unternehmen/ der Gasthochschule eine andere sein sollte oder du Muttersprachlerin oder Muttersprachler bist, musst du den Online-Sprachtest nicht durchführen.
Grant Agreement for Traineeships: Nachdem du alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht hast, sendet dir das International Office per E-Mail ein mit deinen Daten vorausgefülltes Grant Agreement, in welchem deine finanzielle Förderung festgelegt wird. Bitte ergänze das Formular und reiche es in zweifacher Ausführung im Original unterschrieben ein.
Alle vollständigen und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden zeitnah nach Bewerbungsfrist durch ein Auswahlgremium gesichtet. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden durch das International Office der VICTORIA informiert. Zu Beginn des Praktikums wird die Auszahlung der ersten Rate (70 % der Gesamtförderung) deiner Erasmus+ Förderung in Auftrag gegeben.

Während des Auslandspraktikums

• sende drei Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kurzevaluierung per E-Mail an deine Erasmus+-Koordinatorin, in der du stichpunktartig informierst, zu:

  • Einarbeitungsphase
  • Betreuung
  • Praktikumsinhalte
  • Betreuung im Unternehmen
  • Soziales Netz außerhalb des Unternehmens
  • Mögliche Probleme

  • WICHTIG: Sollten sich Änderungen oder Ergänzungen in deinem Learning Agreement for Traineeship (PDF) ergeben, vermerke diese bitte in demselben Formular bei Part II: During the Mobility und sende dieses per E-Mail an deine Erasmus+ Koordinatorin.  

Nach dem Auslandspraktikum

Spätestens 30 Tage nach dem Ende deines Aufenthaltes reiche bitte folgende Dokumente bei deiner Erasmus+ Koordinatorin in Berlin ein:

• Kopie des Praktikumszeugnisses mit Angabe des genauen Praktikumszeitraums
• Erasmus+-Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet nach ihrer Rückkehr an der Online EU-Survey-Umfrage teilzunehmen. Du erhältst hierfür einen Link per E-Mail. Bitte beachte, dass dir erst nachdem du alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online Sprachtest sowie den Online EU-Survey abgelegt hast, die zweite Rate (30 % der Gesamtförderung) überwiesen wird.

Erasmus+ für Graduierte (Outgoing) – Graduiertenpraktikum

Graduiertenpraktika

VICTORIA-Absolvent|innen und Absolventen/Graduierte haben die Möglichkeit, nach Beendigung ihres Studiums mit Erasmus+ Auslandspraktika in Unternehmen oder Organisationen (wie z.B. Forschungspraktika an Hochschulen) zu absolvieren. Wie auch bei den Auslandspraktika für Studierende (SMP), müssen sich interessierte Studierende ihren Praktikumsplatz selbst suchen – das International Office steht dir dabei gern beratend zur Seite.

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Absolventen-/ Graduiertenpraktikum
  • du musst den Antrag für ein Erasmus+ Absolventen/ Graduiertenpraktikum 4 Wochen vor der letzten Prüfungsleistung einreichen (also spätestens 4 Wochen VOR dem Tag der Bachelor- oder Masterverteidigung. Bitte beachte, dass als Abschlussdatum nicht das Ende des Semesters, sondern das Datum der letzten Prüfungsleistung gilt!)
  • das Praktikum kann nur innerhalb der 12 Monate nach Abschlussdatum absolviert werden
  • du verfügst noch über ausreichende Mobilitätsmonate (mindestens 2 Monate; das Praktikum wird zu den 12 Monaten möglicher Mobilität des vorherigen Studienzyklus zugerechnet (= wenn du bereits währen deines Masterstudiums für 6 Monate mit Erasmus+-im Ausland verbracht hast, steht dir für ein Graduiertenpraktikum nach dem Masterstudium noch 6 Mobilitätsmonate zur Verfügung)

Es gelten weiterhin die folgenden gleichen Voraussetzungen des Erasmus+ Auslandspraktikums für Studierende:

  • Praktikum muss mindestens 60 Tage (= 2 Monate) und maximal 360 Tage (=12 Monate) lang sei
  • es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln (mind. 30 Stunden/Woche)
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Unterschiede zum Erasmus+ Auslandspraktikum für Studierende
  • kein Studium während deines Absolventen-/Graduiertenpraktikums möglich: Bitte beachte, dass du während des gesamten Erasmus+-Graduiertenpraktikums an keiner Hochschule zu einem ordentlichen Studium zugelassen sein darfst
  • keine Anerkennung des Graduiertenpraktikums: Bei einem Graduiertenpraktikum ist eine Anerkennung/Eintragung im Diploma Supplement nicht möglich. Du kannst den entsprechenden Abschnitt im Learning Agreement also freilassen. Nichtsdestotrotz benötigst du die Unterschrift der akademischen Erasmus+ Beauftragten, Frau Prof. Dr. Dorit Kluge, um dir die Studienrelevanz des Praktikums bestätigen zu lassen.
Erasmus+ Länder

Neben den EU-Mitgliedstaaten gehören zu den von Erasmus+ geförderten Programmländern außerhalb der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei.

Finanzierung eines Absolventen/ Graduiertenpraktikums mit Erasmus+

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Im Projektjahr 2021–2022 werden an der VICTORIA folgende Zuschüsse pro Ländergruppe für ein Auslandsstudium gewährt:

Ländergruppe Zielländer Förderhöhe in EUR/Monat
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

750

2 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

690

3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

640

Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission noch die Nationale Agentur DAAD noch die VICTORIA haften für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Tod, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Erasmus+ Fortbildungsmaßnahmen) entstehen. Jede/r Studierende ist verpflichtet, für die Dauer des Auslandsstudiums selbst für eine ausreichende, international gültige, Krankenversicherung sowie ggf. Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sorgen. Der Abschluss von entsprechend darüber hinausgehenden privaten Versicherungen wird ausdrücklich empfohlen.

Darüber hinaus sollten Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen hierzu findest du hier.

Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm (auch Absolventinnen und Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu findest du hier.

Bewerbungsunterlagen, Fristen und Formalitäten

Bevor du dich für einen Praktikumsplatz bewirbst, empfehlen wir dir, dich an die akademische Erasmus+-Beauftragte Frau Prof. Dr. Kluge zu wenden, um zu klären, ob das entsprechende Praktikum studienrelevant ist. Kläre bitte auch mit der aufnehmenden Institution, welche Sprachkenntnisse erforderlich sind und kümmere dich um den entsprechenden Sprachnachweis hierfür. Bewerbungsfristen: Bitte reiche deinen Antrag für ein Erasmus+-Graduiertenpraktikum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor der letzten Prüfungsleistung ein (also spätestens 4 Wochen VOR dem Tag der Bachelor- oder Masterverteidigung. Bitte beachte, dass als Abschlussdatum nicht das Ende des Semesters, sondern das Datum der letzten Prüfungsleistung gilt!). Bewerbungen für ein Graduiertenpraktikum richte bitte per E-Mail an Prof. Dr. Dorit Kluge ( dorit.kluge@victoria-hochschule.de) und Egor Skripkin (egor.skripkin@victoria-hochschule.de).

Vor dem Auslandspraktikum

Nachdem du selbstständig einen Praktikumsplatz gefunden hast, reiche bitte folgende Unterlagen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen VOR dem Tag der Bachelor- oder Masterverteidigung bei deiner Erasmus+ Koordinatorin im International Office an der VICTORIA in Berlin ein:

  • Motivationsschreiben: Beschreibe bitte auf 2-4 Seiten:
    – deine Motivation für die Wahl deines Praktikums vor deinem fachlichen Hintergrund und in Bezug auf dein späteres Berufsziel
    – warum du dich für ein Graduiertenpraktikum in dem jeweiligen Unternehmen/der jeweiligen Organisation entschieden hast
    – den Zusammenhang zwischen deinem Studium, Praktikum und Berufswunsch
    – den groben Verlauf des angestrebten Praktikums
  • Unterschriebener Europass-Lebenslauf
  • Einzureichen nach Studienabschluss/vor Antritt des Praktikums: Kopie/Scan des Abschlusszeugnisses – per Email möglich!

 

und folgende Formulare:

  • Learning Agreement for Traineeships mit Bestätigung des Arbeitgebers und der VICTORIA zum Praktikum. Zum Ausfüllen des Learning Agreement for Traineeships beachte bitte den Leitfaden: Learning Agreement for Traineeships
  • Erasmus+ Bewerbungsformular mit Selbstauskunft zu Studium und Praktikumsplatz
  • Versicherungserklärung: Bitte denke daran, dich vor Antritt des Praktikums um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Ein Versicherungsnachweis muss zum Zeitpunkt des Antrags auf Erasmus+ Förderung eingereicht werden.

 

Weiterhin erhältst du von der VICTORIA:

  • OLS Sprachtest 1: Erasmus+ Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor ihrer Ausreise an einem obligatorischen Sprachtest in der Arbeitssprache des Unternehmens/der Gasthochschule teilnehmen. Du erhältst vom International Office vor deinem Praktikumsbeginn im Ausland einen Link per E-Mail. Der OLS Sprachtest ist derzeit für folgende Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch. In dem Fall, dass die Arbeitssprache in deinem Unternehmen/der Gasthochschule eine andere sein sollte oder du Muttersprachlerin oder Muttersprachler bist, musst du den Online-Sprachtest nicht durchführen.
  • Grant Agreement for Traineeships: Nachdem du alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht hast, sendet dir das International Office per E-Mail ein mit deinen Daten vorausgefülltes Grant Agreement, in welchem deine finanzielle Förderung festgelegt wird. Bitte ergänze das Formular und reiche es in zweifacher Ausführung im Original unterschrieben ein.
    Alle vollständigen und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden zeitnah nach Bewerbungsfrist durch ein Auswahlgremium gesichtet. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden durch das International Office der VICTORIA informiert. Zu Beginn des Praktikums wird die Auszahlung der ersten Rate (70 % der Gesamtförderung) deiner Erasmus+- Förderung in Auftrag gegeben.
Während des Auslandspraktikums

Sende drei Wochen nach Praktikumsbeginn eine Kurzevaluierung per E-Mail an deine Erasmus+ Koordinatorin, in der du stichpunktartig informierst, zu:

  • Einarbeitungsphase
  • Betreuung
  • Praktikumsinhalte
  • Betreuung im Unternehmen
  • Soziales Netz außerhalb des Unternehmens
  • Mögliche Probleme

Wenn du dein Absolventen/ Graduiertenpraktikum verlängern möchtest, dann musst du spätestens einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes eine E-Mail mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung an deine Erasmus+-Koordinatorin senden. Im Anschluss werden die notwendigen Dokumente dem/der Studierenden zum Ausfüllen und Unterzeichnen zugesandt. Wichtige Voraussetzungen (u.a.): Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen – es darf keine Unterbrechungen geben. Darüber hinaus darf eine Verlängerung nicht die Förderhöchstdauer überschreiten und muss innerhalb des Förderzeitraumes liegen.

Nach dem Auslandspraktikum

Spätestens 30 Tage nach dem Ende deines Aufenthaltes reiche bitte folgende Dokumente im International Office der VICTORIA in Berlin ein:

  • Kopie des Praktikumszeugnisses mit Angabe des genauen Praktikumszeitraums
  • Erasmus+-Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet nach ihrer Rückkehr an der Online EU-Survey-Umfrage teilzunehmen. Du erhältst hierfür einen Link per E-Mail.
    Bitte beachte, dass erst nachdem du alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online Sprachtest sowie den Online EU-Survey abgelegt hast, dir die zweite Rate (30% der Gesamtförderung) überwiesen wird.

Erasmus+ für Studierende (Incoming)

Im Rahmen des Erasmus+ Programms hast du die Möglichkeit, als Studierende/r einer der VICTORIA-Partnerhochschulen für ein oder zwei Semester an der VICTORIA zu studieren.

Vor deinem Aufenthalt

Deine Bewerbung für einen Erasmus+-Aufenthalt an der VICTORIA erfolgt über die Erasmus+-Koordination an deiner Heimathochschule: Wenn du dich erfolgreich um ein Erasmus+-Auslandsstudienplatz beworben hast, wirst du zunächst von deiner Heimathochschule für einen Erasmus+ Aufenthalt an der VICTORIA nominiert. Nachdem dich deine Heimathochschule nominiert hat, senden wir dir die Bewerbungsunterlagen für die VICTORIA per E-Mail zu. Bitte reiche diese fristgemäß und vollständig bis zu der folgenden Deadline ein:

  • Für das Sommersemester: 15. Februar des jeweiligen Jahres
  • Für das Wintersemester: 15. August des jeweiligen Jahres. Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden
  • Nach Eingang deiner Bewerbungsunterlagen setzen wir uns mit dir zwecks deiner Kursauswahl in Verbindung. Du erhältst Informationen über die Seminare und Vorlesungen, die du als Austauschstudierende/r an der VICTORIA besuchen kannst. Anschließend musst du als Erasmus+-Studierende/r in Absprache mit deinem/deiner Erasmus+-Koordinator/in ein Erasmus+ Learning Agreement ausfüllen. Bitte schicke uns dieses anschließend zu.
  • Nach Bearbeitung deiner Bewerbungsunterlagen senden wir dir einen offiziellen Acceptance Letter (auf Englisch) und einen Zulassungsbescheid (auf Deutsch) per E-Mail zu. Weiterhin schicken wir dir weitere hilfreiche Informationen zur Suche nach einer Unterkunft und Beantragung einer Krankenversicherung zu. Studierende, die ein Visum für deinen Studienaufenthalt in Deutschland benötigen, brauchen den Zulassungsbescheid, um ein entry visa for study purposes bei einer deutschen Botschaft beantragen zu können. Bitte beachte, dass der Visumsprozess mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen kann – kümmere dich so früh wie möglich um die Beantragung.

Semestertermine an der VICTORIA:
Sommersemester an der VICTORIA: 01.04. – 30.09.
Wintersemester an der VICTORIA: 01.10. – 31.03.

Hast du Fragen zum Erasmus+ Programm?

Unsere Ansprechpartner|innen stehen dir jederzeit per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. 

Sebastian Rabe

Sebastian Rabe

International Office, Erasmus+ Koordinatorin

Telefon: +49 30 206 176 – 63
E-Mail: sebastian.rabe@victoria-hochschule.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

 

Egor Skripkin, M.A.

Egor Skripkin, M.A.

International Office

Telefon: +49 30 206 176 – 79
E-Mail: egor.skripkin@victoria-hochschule.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

 

Prof. Dr. Dorit Kluge

Prof. Dr. Dorit Kluge

Vizepräsidentin Internationales (komm.)

Telefon: +49 30 206176-662
E-Mail: dorit.kluge@victoria-hochschule.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung